AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der Stoerkens GmbH, Karl-Birzer-Str. 7, 85521 Ottobrunn (nachfolgend „Stoerkens“) und deren Kunden.

Aisembly ist eine von Stoerkens entwickelte KI-gestützte Software-Plattform zur Optimierung von Unternehmensprozessen, intelligenter Projektvernetzung und automatisierten Workflows sowie begleitenden Beratungs- und Supportleistungen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Stoerkens und dem Kunden.
1.2 Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.
1.3 Individuelle Abreden haben Vorrang, sofern sie schriftlich getroffen wurden.
1.4 Abweichende AGB des Kunden gelten nur mit schriftlicher Zustimmung durch Stoerkens.
1.5 Für Zusatzleistungen können separate AGB gelten.
1.6 „Leistungen“ meint alle durch Stoerkens bereitgestellten Funktionen, Services oder Beratungen.
1.7 „Software“ meint die Aisembly-Plattform samt Modulkomponenten und Schnittstellen.

2. Angebote und deren Annahme

2.1 Angebote sind 14 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.2 Beschreibungen auf Webseiten oder Broschüren sind unverbindlich.
2.3 Ein Vertrag entsteht erst mit schriftlicher Annahme oder Freischaltung des Zugangs.

3. Auftragsbeschreibung

3.1 Leistungsinhalte ergeben sich aus Angebot, Bestellprozess oder Auftragsdokument.
3.2 Anpassungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Bei Unklarheiten gelten die branchenüblichen Standards.
3.4 Erfolgt keine genaue Beschreibung, wird das branchenübliche Mindestmaß geschuldet.

4. Änderungen / Change Requests

4.1 Änderungen auf Wunsch des Kunden werden separat angeboten.
4.2 Bis zur Entscheidung über die Annahme pausiert Stoerkens betroffene Arbeiten.
4.3 Fristen verschieben sich entsprechend.

5. Ort und Zeit der Leistung

5.1 Stoerkens erbringt Leistungen grundsätzlich remote.
5.2 Subunternehmer dürfen eingesetzt werden, sofern Datenschutz und Vertraulichkeit gewahrt bleiben.
5.3 Weisungen dürfen nur an den benannten Ansprechpartner erteilt werden.

6. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

6.1 Beide Parteien informieren sich proaktiv über relevante Änderungen.
6.2 Der Kunde stellt notwendige Informationen, Daten und Zugänge bereit.
6.3 Bei Verzug der Mitwirkung kann Stoerkens Mehraufwand berechnen.
6.4 Regelmäßige Abstimmungen sind vorgesehen.
6.5 Fehlerhafte oder unvollständige Informationen sind umgehend zu melden.

7. Fristen und Termine

7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
7.2 Höhere Gewalt und Verzögerungen durch Kunden entbinden Stoerkens von der Fristbindung.
7.3 Der Kunde haftet für Verzögerungen aufgrund eigener Mitwirkungsverletzung.

8. Rechtliche Verantwortung

8.1 Stoerkens bietet keine Rechtsberatung an.
8.2 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit von Daten, Inhalten und Verwendungszwecken verantwortlich.
8.3 Stoerkens kann eine Freigabe verlangen. Erfolgt diese nicht, darf Stoerkens auf Rechtmäßigkeit vertrauen.
8.4 Der Kunde stellt Stoerkens im Falle von Ansprüchen Dritter frei.

9. Nutzungsrechte

9.1 Der Kunde erhält einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrags.
9.2 Individuelle Entwicklungen können gegen Aufpreis übertragen werden.
9.3 Weiterverkauf, Sub-Lizenzierung und Markenentfernung sind untersagt.
9.4 Drittmaterial unterliegt gesonderten Lizenzbedingungen.
9.5 Stoerkens darf die Plattform oder Referenzprojekte zur Eigenwerbung nutzen.
9.6 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.

10. Abnahme

10.1 Abnahmen erfolgen für individuell entwickelte Funktionen oder Konfigurationen.
10.2 Die Abnahmefrist beträgt 7 Tage nach Übergabe.
10.3 Bei Schweigen gilt die Abnahme nach 4 Wochen als erfolgt.
10.4 Eine Korrekturschleife ist inkludiert, weitere gegen Aufpreis (500 € pro Schleife).

11. Vergütung

11.1 Preise ergeben sich aus dem Angebot.
11.2 Abrechnung erfolgt nach Aufwand oder Pauschale.
11.3 Zusatzleistungen, Fehlkommunikation und Verzögerungen werden gesondert abgerechnet.
11.4 Reisekosten, Drittsoftware, etc. werden weiterberechnet.

12. Abrechnung & Zahlung

12.1 Rechnungen werden elektronisch gestellt.
12.2 Zahlungsziel: 14 Tage netto.
12.3 Bei Verzug: Verzugszinsen + Mahnpauschale (5 €), Rücklastschrift: 15 €.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit: Vorkassepflicht für Folgeleistungen.
12.5 Aufrechnungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

13. Mängelansprüche

13.1 Bei unerheblicher Abweichung besteht kein Mängelanspruch.
13.2 Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt sind möglich nach Fristsetzung.
13.3 Die Mängelrüge muss dokumentiert und reproduzierbar sein.
13.4 Verjährung: 12 Monate ab Abnahme.

14. Rechtsmängel

14.1 Stoerkens versichert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, sofern nicht anders kommuniziert.
14.2 Im Streitfall übernimmt Stoerkens die Verteidigung, sofern der Kunde umfassend informiert.
14.3 Ersatz oder Umgehung fremder Rechte wird angestrebt.
14.4 Es gelten dieselben Fristen wie bei Sachmängeln.

15. Haftung

15.1 Stoerkens haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.
15.2 Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
15.3 Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, maximal das Fünffache der Vertragssumme.
15.4 Keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ohne Vorsatz.

16. Rücktritt und Stornierung

16.1 Rücktritt ist vor Projektstart kostenfrei möglich.
16.2 Danach beträgt die Stornogebühr 10 % der Auftragssumme plus angefallene Kosten.

17. Kündigung

17.1 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
17.2 Bei Vertragsende endet die Leistungspflicht.
17.3 Außerordentliche Kündigung ist bei schwerem Vertragsverstoß möglich.

18. Vertraulichkeit und Datenschutz

18.1 Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
18.2 Datenverarbeitung erfolgt DSGVO-konform.
18.3 Unterauftragnehmer sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

19. Formvorgaben & Kommunikation

19.1 Kommunikation erfolgt schriftlich per E-Mail.
19.2 Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt deutsches Recht.
20.2 Gerichtsstand ist München, sofern rechtlich zulässig.
20.3 Einzelne Unwirksamkeit berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.
20.4 Lücken werden durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt.

Stand: 17.05.2025